Der Schutz gilt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft – auch rückwirkend.
✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 335b/335c/336–336c OR · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser
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Der Rechner schätzt den Beginn der Schwangerschaft aus dem Geburtstermin (− 266 Tage). Das ärztlich bestätigte Datum geht vor.
Quellen: Art. 335, 335b, 335c, 336, 336a, 336b, 336c OR, Art. 113 ZPO, BGE 134 III 354, SECO-FAQ Kündigung, Kanton Basel-Stadt. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitgebers, die Ihnen während der Sperrfrist zugeht, nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR). Wurde vorher gekündigt, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und verlängert sich.
Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist (Art. 336b Abs. 1 OR). Ohne Einigung muss die Klage innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses anhängig gemacht werden, sonst ist der Anspruch verwirkt. Die Entschädigung beträgt höchstens sechs Monatslöhne (Art. 336a OR).
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