Gesetzliche Fristen, was der Vertrag ändern darf und wie Sperrfristen das Ende verschieben.
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| Phase | Frist |
|---|---|
| Probezeit (erster Monat, vertraglich bis 3 Monate) | 7 Tage, jederzeit (Art. 335b OR) |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat auf Ende eines Monats |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate auf Ende eines Monats |
| ab 10. Dienstjahr | 3 Monate auf Ende eines Monats |
Quellen: Art. 335, 335b, 335c, 336, 336a, 336b, 336c OR, Art. 113 ZPO, BGE 134 III 354, SECO-FAQ Kündigung, Kanton Basel-Stadt. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Die Kündigungsfrist wird vom ordentlichen Endtermin her zurückgerechnet (BGE 134 III 354). Nur Tage der Sperrfrist, die in diese Frist fallen, halten sie an. Danach läuft der Rest weiter und das Ende verschiebt sich auf den nächsten Endtermin, meist das Monatsende (Art. 336c Abs. 3 OR).
Kalendertage. Wochenenden und Feiertage zählen mit.
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