Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Gesetzliche Fristen, was der Vertrag ändern darf und wie Sperrfristen das Ende verschieben.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 335b/335c/336–336c OR · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (ganz oder teilweise)

Schwangerschaft

Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Kündigung (optional)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Gesetzliche Fristen

PhaseFrist
Probezeit (erster Monat, vertraglich bis 3 Monate)7 Tage, jederzeit (Art. 335b OR)
1. Dienstjahr1 Monat auf Ende eines Monats
2. bis 9. Dienstjahr2 Monate auf Ende eines Monats
ab 10. Dienstjahr3 Monate auf Ende eines Monats
  • Abweichungen sind durch schriftliche Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag möglich; unter einen Monat nur per GAV und nur im 1. Dienstjahr (Art. 335c Abs. 2 OR).
  • Die Kündigung muss vor Beginn der Frist zugehen – massgebend ist der Empfang, nicht das Datum des Briefs.
  • Krankheit in der Probezeit verlängert die Probezeit entsprechend (Art. 335b Abs. 3 OR).
  • Beim Urlaub des anderen Elternteils verlängert sich die Kündigungsfrist um die nicht bezogenen Tage (Art. 335c Abs. 3 OR).

Quellen: Art. 335, 335b, 335c, 336, 336a, 336b, 336c OR, Art. 113 ZPO, BGE 134 III 354, SECO-FAQ Kündigung, Kanton Basel-Stadt. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Arbeitsbeginn, Zugang der Kündigung und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder Dienst eingeben. Der Rechner zeigt, ob die Kündigung nichtig ist oder bis wann sich die Kündigungsfrist verlängert.
  2. Fristen sehen: Einsprache wegen missbräuchlicher Kündigung bis Ende der Kündigungsfrist, Klage innert 180 Tagen.
  3. Paket CHF 9.90: Briefe an den Arbeitgeber (Nichtigkeit, neues Vertragsende, Einsprache, Begründung verlangen) als PDF.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie wird die Verlängerung der Kündigungsfrist berechnet?

Die Kündigungsfrist wird vom ordentlichen Endtermin her zurückgerechnet (BGE 134 III 354). Nur Tage der Sperrfrist, die in diese Frist fallen, halten sie an. Danach läuft der Rest weiter und das Ende verschiebt sich auf den nächsten Endtermin, meist das Monatsende (Art. 336c Abs. 3 OR).

Arbeitstage oder Kalendertage?

Kalendertage. Wochenenden und Feiertage zählen mit.

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo. Sofort im Browser als PDF, Deutsch oder Französisch. Keine Rechtsberatung – bei GAV-Sonderregeln, Massenentlassung oder fristloser Kündigung eine Fachstelle beiziehen.