Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung

Ohne rechtzeitige schriftliche Einsprache gibt es keine Entschädigung – auch wenn die Kündigung klar missbräuchlich war.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 335b/335c/336–336c OR · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (ganz oder teilweise)

Schwangerschaft

Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Kündigung (optional)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Missbräuchlich ist eine Kündigung insbesondere (Art. 336 OR)

  • wegen einer persönlichen Eigenschaft ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis (Abs. 1 lit. a)
  • wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts (lit. b)
  • um die Entstehung von Ansprüchen zu vereiteln (lit. c)
  • weil Sie berechtigte Ansprüche geltend gemacht haben («Rachekündigung», lit. d)
  • wegen Militär-, Zivil-, Schutzdienst oder einer gesetzlichen Pflicht (lit. e)
  • wegen Gewerkschaftszugehörigkeit oder als Arbeitnehmervertretung (Abs. 2 lit. a/b)
  • bei Massenentlassung ohne Konsultation (Abs. 2 lit. c)

Verfahren (Art. 336b OR)

SchrittFrist
Schriftliche Einsprache beim Arbeitgeberspätestens bis Ende der Kündigungsfrist (Zugang)
Klage bzw. Schlichtungsgesuchinnert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses, sonst verwirkt
Entschädigungvom Gericht festgesetzt, höchstens 6 Monatslöhne (bei Massenentlassung ohne Konsultation 2), Art. 336a OR
KostenSchlichtung und Entscheid bis CHF 30'000 Streitwert kostenlos (Art. 113/114 ZPO)

Eine missbräuchliche Kündigung bleibt gültig – das Arbeitsverhältnis endet trotzdem. Die Einsprache sichert den Anspruch auf Entschädigung.

Quellen: Art. 335, 335b, 335c, 336, 336a, 336b, 336c OR, Art. 113 ZPO, BGE 134 III 354, SECO-FAQ Kündigung, Kanton Basel-Stadt. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Arbeitsbeginn, Zugang der Kündigung und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder Dienst eingeben. Der Rechner zeigt, ob die Kündigung nichtig ist oder bis wann sich die Kündigungsfrist verlängert.
  2. Fristen sehen: Einsprache wegen missbräuchlicher Kündigung bis Ende der Kündigungsfrist, Klage innert 180 Tagen.
  3. Paket CHF 9.90: Briefe an den Arbeitgeber (Nichtigkeit, neues Vertragsende, Einsprache, Begründung verlangen) als PDF.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Bis wann muss ich Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung erheben?

Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist (Art. 336b Abs. 1 OR). Ohne Einigung muss die Klage innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses anhängig gemacht werden, sonst ist der Anspruch verwirkt. Die Entschädigung beträgt höchstens sechs Monatslöhne (Art. 336a OR).

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo. Sofort im Browser als PDF, Deutsch oder Französisch. Keine Rechtsberatung – bei GAV-Sonderregeln, Massenentlassung oder fristloser Kündigung eine Fachstelle beiziehen.

Ist eine Kündigung während der Krankheit gültig?

Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitgebers, die Ihnen während der Sperrfrist zugeht, nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR). Wurde vorher gekündigt, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und verlängert sich.