Schriftliche Begründung der Kündigung verlangen

Sie haben Anspruch darauf – und sie hilft bei der Frage, ob die Kündigung missbräuchlich ist.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 335b/335c/336–336c OR · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (ganz oder teilweise)

Schwangerschaft

Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Kündigung (optional)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Das Recht

«Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.» (Art. 335 Abs. 2 OR)

  • Gilt für beide Seiten und auch in der Probezeit.
  • Keine gesetzliche Frist für das Verlangen – sinnvoll ist es sofort, damit die Einsprachefrist (Ende der Kündigungsfrist) noch läuft.
  • Eine falsche oder verweigerte Begründung macht die Kündigung nicht ungültig, kann aber im Verfahren wegen missbräuchlicher Kündigung als Indiz gewertet werden.
  • Begründung verlangen ist keine Zustimmung zur Kündigung.

Quellen: Art. 335, 335b, 335c, 336, 336a, 336b, 336c OR, Art. 113 ZPO, BGE 134 III 354, SECO-FAQ Kündigung, Kanton Basel-Stadt. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Arbeitsbeginn, Zugang der Kündigung und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder Dienst eingeben. Der Rechner zeigt, ob die Kündigung nichtig ist oder bis wann sich die Kündigungsfrist verlängert.
  2. Fristen sehen: Einsprache wegen missbräuchlicher Kündigung bis Ende der Kündigungsfrist, Klage innert 180 Tagen.
  3. Paket CHF 9.90: Briefe an den Arbeitgeber (Nichtigkeit, neues Vertragsende, Einsprache, Begründung verlangen) als PDF.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Bis wann muss ich Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung erheben?

Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist (Art. 336b Abs. 1 OR). Ohne Einigung muss die Klage innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses anhängig gemacht werden, sonst ist der Anspruch verwirkt. Die Entschädigung beträgt höchstens sechs Monatslöhne (Art. 336a OR).

Ist eine Kündigung während der Krankheit gültig?

Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitgebers, die Ihnen während der Sperrfrist zugeht, nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR). Wurde vorher gekündigt, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und verlängert sich.

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo. Sofort im Browser als PDF, Deutsch oder Französisch. Keine Rechtsberatung – bei GAV-Sonderregeln, Massenentlassung oder fristloser Kündigung eine Fachstelle beiziehen.