Sperrfrist-Rechner: ist Ihre Kündigung gültig?

Krank, verunfallt, schwanger oder im Dienst? Der Rechner zeigt, ob die Kündigung nichtig ist oder bis wann Ihr Arbeitsverhältnis wirklich dauert – nach Art. 336c OR.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 335b/335c/336–336c OR · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (ganz oder teilweise)

Schwangerschaft

Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Kündigung (optional)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Sperrfristen nach Art. 336c OR (Stand 19.10.2026)

GrundSchutz vor Kündigung durch den Arbeitgeber
Krankheit / Unfall (ganz oder teilweise, unverschuldet)1. Dienstjahr 30 Tage · 2.–5. Dienstjahr 90 Tage · ab 6. Dienstjahr 180 Tage (Kalendertage)
Schwangerschaftganze Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft
Militär-, Zivil-, Schutzdienstwährend des Dienstes; bei mehr als 11 Tagen zusätzlich 4 Wochen vorher und nachher
Weitereverlängerter Mutterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub (max. 6 Monate), Urlaub des anderen Elternteils, Hilfsaktion im Ausland
Kündigung während der Sperrfristnichtig (Abs. 2 Satz 1) – muss später neu ausgesprochen werden
Kündigung vor der Sperrfristgültig, Kündigungsfrist wird unterbrochen und läuft danach weiter, bis zum nächsten Endtermin (Abs. 2 Satz 2, Abs. 3)
Nicht geschütztProbezeit, eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag, fristlose Kündigung (andere Regeln)

Quellen: Art. 335, 335b, 335c, 336, 336a, 336b, 336c OR, Art. 113 ZPO, BGE 134 III 354, SECO-FAQ Kündigung, Kanton Basel-Stadt. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Arbeitsbeginn, Zugang der Kündigung und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder Dienst eingeben. Der Rechner zeigt, ob die Kündigung nichtig ist oder bis wann sich die Kündigungsfrist verlängert.
  2. Fristen sehen: Einsprache wegen missbräuchlicher Kündigung bis Ende der Kündigungsfrist, Klage innert 180 Tagen.
  3. Paket CHF 9.90: Briefe an den Arbeitgeber (Nichtigkeit, neues Vertragsende, Einsprache, Begründung verlangen) als PDF.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie lange ist die Sperrfrist bei Krankheit?

Im 1. Dienstjahr 30 Tage, vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR). Gezählt werden Kalendertage ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, bei voller und teilweiser Arbeitsunfähigkeit.

Ist eine Kündigung während der Krankheit gültig?

Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitgebers, die Ihnen während der Sperrfrist zugeht, nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR). Wurde vorher gekündigt, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und verlängert sich.

Wie wird die Verlängerung der Kündigungsfrist berechnet?

Die Kündigungsfrist wird vom ordentlichen Endtermin her zurückgerechnet (BGE 134 III 354). Nur Tage der Sperrfrist, die in diese Frist fallen, halten sie an. Danach läuft der Rest weiter und das Ende verschiebt sich auf den nächsten Endtermin, meist das Monatsende (Art. 336c Abs. 3 OR).

Arbeitstage oder Kalendertage?

Kalendertage. Wochenenden und Feiertage zählen mit.

Bis wann muss ich Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung erheben?

Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist (Art. 336b Abs. 1 OR). Ohne Einigung muss die Klage innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses anhängig gemacht werden, sonst ist der Anspruch verwirkt. Die Entschädigung beträgt höchstens sechs Monatslöhne (Art. 336a OR).

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo. Sofort im Browser als PDF, Deutsch oder Französisch. Keine Rechtsberatung – bei GAV-Sonderregeln, Massenentlassung oder fristloser Kündigung eine Fachstelle beiziehen.